Lizenz
Lizenz für die Durchführung von Straßentransporten im Bereich der Vermittlung von Güterbeförderungen. Seit dem 15. August 2013 erfordert die Aufnahme und Durchführung des internationalen Straßentransports den Erwerb einer entsprechenden Gemeinschaftslizenz, gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum internationalen Straßengüterverkehrsmarkt. Die Gemeinschaftslizenz wird einem Unternehmer erteilt, wenn er eine Genehmigung zur Ausübung des Berufs des Straßenverkehrsunternehmers besitzt. Die Gemeinschaftslizenz berechtigt zur Durchführung des internationalen Straßentransports gemäß der in ihr festgelegten Art der Beförderungen und betrifft Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Diese Lizenz berechtigt auch zur Durchführung des nationalen Straßentransports.
